Vertragsrecht

Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Vertrag unterschrieben wird ohne dessen Tragweite und Inhalt komplett gelesen oder verstanden zu haben. Dies gilt insbesondere für Vertragsschlüsse im Internet. Die Folgen aus diesen Vertragsabschlüssen sind für den Betroffenen oftmals wenig positiv. Dies gilt für alltägliche Verträge – wie etwa Handyverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen – sowie ganz besonders für Vertragsschlüsse mit weitreichender Bedeutung, wie etwa Arbeits- und Mietverträge.

Lassen Sie sich deshalb vor dem Abschluss eines Vertrages beraten und besprechen Sie diesen Abschnitt für Abschnitt mit mir, um dessen Auswirkungen für Sie und Ihre Rechte und Pflichten als Vertragspartner vollständig zu verstehen, versteckte Regelungen für Sie aufzudecken und sich so abzusichern.

Ich prüfe für Sie vor der Unterzeichnung:

  •   Kaufverträge
  •   Werkverträge (etwa mit Handwerkern)
  •   Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  •   Dienst- Arbeits- und Franchiseverträgen
  •   Miet- und Pachtverträge
  •   Verträge im Familien- und Erbrecht

Auch wenn Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, berate ich Sie gerne über Ihre Möglichkeiten zu Kündigung, Rücktritt, Widerruf oder gar einer Anfechtung des jeweiligen Vertrags. Auch mache ich für Sie etwaige Vertragsforderungen oder Gewährleistungs- und/oder Garantierechte aus den Verträgen für Sie geltend.


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Rechtsanwalt Markus Kniehl

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80796 München

Tel: +49 (0) 89 21895706

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